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Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn bietet auch in diesem Jahr wieder einen Brennholzverkauf für Privatpersonen zum Eigenverbrauch an. Ab sofort werden bis zum 15. Dezember 2024 die Brennholzbestellungen für die Einschlagssaison 2024/25 entgegengenommen.
Hier finden Sie den Bestellschein, diesen können Sie ausgefüllt in der Zentrale der Gemeindeverwaltung Heuchelheim a. d. Lahn abgeben.
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Zur Besetzung der Wahlvorstände suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Für dieses Ehrenamt kommen alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger in Frage.
Der Wahldienst beginnt am Wahltag um 07:30 Uhr oder um 12:45 Uhr im Wahllokal.
Jedem Wahlvorstand sind erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zugeordnet, so dass neue Mitglieder eines Wahlvorstandes entsprechende Unterstützung erhalten. Der halbtägige Dienst an der Allgemeinheit ist eine interessante ehrenamtliche Tätigkeit. Als Anerkennung wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro gezahlt.
Nach Schließung der Wahllokale werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Hierbei müssen alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein. Nach der Auszählung und der Ergebnisübermittlung endet der Wahldienst.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte bis spätestens 31.12.2024 unter der Telefonnummer 0641/6002-39 oder per E-Mail unter katja.noack@heuchelheim.de an das Wahlbüro der Gemeinde.
Frank Stein
Wahlleiter der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn
Stand 20.11.2024
Aufgrund von Arbeiten an der Einfahrt zum Kundenparkplatz Dormiente, wird die Rodheimer Str. ggü. Nr. 121 halbseitig vom 19.11.2024 – 21.11.2024 gesperrt. Eine Lichtsignalanlage regelt den Verkehr.
Im Rahmen seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am 13.11. 2024 begrüßte der Vorstand des Ehrenamtsvereins Heuchelheim Kinzenbach e.V. Frau Bettina Neidel als hundertstes Vereinsmitglied. Da Frau Neidel aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, nahm ihr Ehemann Edgar Neidel die guten Wünsche des Vorstandes und einen Blumenstrauß entgegen.
[Bild von links nach rechts: Otto Martin (Schriftführer), Lars Burkhard Steinz (1. Vorsitzender), Edgar Neidel), Klaus Langsdorf (Kassenverwalter)]
Frau Neidel ist vorwiegend in der Arbeitsgruppe „Generationenkaffee“ tätig. Diese Arbeitsgruppe lädt einmal im Monat Bürgerinnen und Bürger zum gemeinsamen Kaffeetrinken in das Dietrich Bonhoeffer Haus im Ortsteil Kinzenbach ein. Die angebotenen Kuchen und Torten spenden die Mitarbeiterinnen der Arbeitsgruppe.
Im Verlauf der Mitgliederversammlung wurde auch der langjährige Kassenverwalter Klaus Langsdorf verabschiedet. Der Vorsitzende Lars Burkard Steinz würdigte seine Verdienste und sein Engagement, das weit über die Verwaltung der Vereinskasse hinausging. Als Dank überreichte er einen Gutschein. Als neue Kassenverwalterin wurde Frau Anneliese Kröger-Block gewählt.
Den Abschluss der Mitgliederversammlung trafen sich die Anwesenden zu einem kleinen Sektempfang, der zum informellen Meinungsaustausch und für angenehme Gespräche genutzt wurde.
Alle Vereinsmitglieder würden sich über einen weiteren Zuwachs an – insbesondere aktiven – Mitgliedern freuen. Informationen über die Vereinsarbeit findet man unter http://eav-heuchelheim.de .
Vortragsthemen im HENEF 2024/2025
Datum: | Thema / Arbeitstitel: | Referent: |
23.10.2024 | Wasserstoff, ein wichtiges Element für die Energiewende ?! | Prof. Sven Pohl |
27.11.2024 | Von innen nach außen Energie sparen ! Grundwissen zur Innendämmung im Bestand | Thomas Jungherr |
22.01.2025 | Was bedeutet die Energiewende für die Industrie? | Dirk Wallwaey Fa. Schunk |
26.02.2025 | Neues aus der rasanten Batterieforschung | Dr. Joachim Sann |
26.03.2025 | Heizen mit 65% erneuerbaren Energien (EE) - wie soll das funktionieren - Das Gebäudeenergie-Gesetz in der Praxis | Reiner Scholl |
07.05.2025 | Dream-Team Wärmepumpe und Photovoltaik im Bestand | Prof. Jörg Sundermeyer |
28.05.2025 | Balkon - PV | Dr. N. Bach |
Bastelangebote für eine besinnliche Zeit
Ab dem 01. November 2024 sucht die Jugendpflege der Gemeinde Heuchelheim einen pädagogischen Mitarbeiter für das Jugend- und Begegnungszentrum.
Mitarbeiter für das Jugend- und Begegnungszentrum Heuchelheim gesucht!
- Grundwissen zur Innendämmung im Bestand -
Mittwoch, 27. November 2024 um 19:00 Uhr
Ort: Sitzungssaal der Gemeindevertretung, Heuchelheim, Linnpfad 33
(im Seniorenzentrum / gegenüber der Gemeindeverwaltung)
Seit 2020 beweisen die Frostpendler:innen Jahr für Jahr, dass das Fahrrad nicht nur im Sommer als Schönwetter-Pendelfahrzeug taugt.
Von November bis Februar werden auf frostpendeln.de Kilometer gesammelt und Erfahrungen ausgetauscht. Natürlich ist auch die gegenseitige Motivation ein Faktor, der den Charakter der Mitmach-Aktion ausmacht.
Am 25.11.2024 ist internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Hier finden Sie das Programm für dan Aktionszeitraum 09.11 bis 03.12.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Der Einsatz des ehrenamtlichen Freiwilligen Polizeidienstes dient dem Ziel, insbesondere durch das
von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und vorbeugende Gespräche mit dem Bürger, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Stadt Heuchelheim weiter zu verbessern.
Die Polizei kann ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit, in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber:
Die Polizei kann Bewerberinnen und Bewerber nur in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 50 Stunden. Sie findet nur in der Freizeit der Helferinnen und Helfer statt. Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür die im Rahmen des öffentlichen Dienstes übliche Aufwandsentschädigung.
Durch den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes ist es möglich, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken und kontinuierlich Schwerpunktkontrollen aufrecht zu erhalten.
Zur Verstärkung des Teams such wir weitere Helferinnen und Helfer. Das Auswahlverfahren soll noch in diesem Jahr und die Ausbildung noch im Winter stattfinden.
Wer Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat und im Team der Polizei und des Freiwilligen Polizeidienstes in Heuchelheim a. d. Lahn im Verbund mit den Städten Hungen und Linden mitarbeiten möchte, richtet seine Bewerbung an die nachfolgende Anschrift der Polizeidirektion in Gießen.
Unter den nachfolgenden Telefonnummern und Anschriften können Sie weitere Informationen erhalten:
Polizeidirektion Gießen
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Herr KHK Greif - Telefon: 0641/7006-3063
E-Mail:mailto: PD-GI.PPMH@polizei.hessen.de
Die diesjährige Ehrung verdienter Persönlichkeiten unserer Gemeinde soll, wie in den Jahren zuvor im Rahmen der Weihnachtsfeier der Gemeindevertretung stattfinden. Grundlage hierfür sind die bekannten Richtlinien der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn. Demnach kann die Silberne Ehrennadel für mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen an Einwohner/innen der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn und andere Personen, die aufgrund ihrer Stellung und ihrer den Sport weitgehend fördernden Tätigkeiten bzw. die sich durch ihre Tätigkeit für das Gemeindewohl besonders verdient gemacht haben, verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die ihren Sitz in der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn haben. Wir bitten Sie aus diesem Grund zu prüfen, ob aus den Reihen Ihres Vereines berechtigte Mitglieder nach den genannten Richtlinien vorgeschlagen werden können. Die Meldungen erbitten wir, schriftlich bis zum 1. November 2024 an den Gemeindevorstand zu richten, da später eingehende Vorschläge für die diesjährige Ehrung nicht mehr berücksichtigt werden können. Auskünfte erteilt Frau Herzberger, Telefon: 6002-22. Der zu ehrende Personenkreis wird rechtzeitig schriftlich benachrichtigt.
Der Termin für die Ehrung wird der 19. Dezember 2024 sein.
Wegen Verlegung von Glasfaserkabeln werden in Kinzenbach Süd die Gemeindestraßen: Am Veilchenhang, Blumenring, Gerberaweg, Irisweg, Jasminweg und Primelweg in der Zeit vom 23.10.-22.11.2024 eingeengt.
Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn sucht ab sofort
Aushilfen im Hauswirtschafts- und/oder Reinigungsbereich der gemeindlichen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Sporthalle, Mehrzweckgebäude, usw.)
auf 538-Euro-Basis (m/w/d)
Mehr erfahren Sie in unserer Stellenausschreibung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aktuell wird in Kinzenbach ein Einwurfschreiben der Firma Leinberger GmbH aus Büdingen verteilt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass es sich hierbei um das Bauunternehmen handelt, welche im Rahmen des Glasfaserausbaus in Verbindung mit y-Play die Hausanschlüsse herstellt.
Die Firma Leinberger GmbH ist ein verlässlicher Partner, der mit den notwendigen Arbeiten für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur beauftragt wurde. Das Schreiben hat somit Hand und Fuß.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Heuchelheim a. d. Lahn
In den letzten Monaten wurde vermehrt Müll und illegaler Gartenabfall in den Wäldern der Gemeinden Lahnau und Heuchelheim entdeckt.
Besonders auffallend ist die Zunahme von Gartenabfällen und Grünschnitt, die in die Wälder gebracht werden, teils mit invasiven Arten.
„Die Müll-Schwerpunkte sind an den Waldparkplätzen und im nahen Umkreis“, so berichtet Lukas Sonnabend, Revierleitung Lahnau-Heuchelheim von HessenForst.
Die Gemeinden appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Verantwortung für die Umwelt ernst zu nehmen. Gartenabfälle, wie Schnittreste, Laub und andere organische Materialien, gehören nicht in den Wald. Diese Abfälle können nicht nur das Ökosystem schädigen, sondern auch die Lebensräume von Tieren und Pflanzen gefährden.
Die Gemeinden bieten zahlreiche Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hausrat und Gartenabfällen an.
Wer Gartenabfälle im Wald ablagert und entsorgt, verstößt gegen geltende Gesetze und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die oft teure Entsorgung illegal im Wald deponierter Gartenabfälle trägt der betroffene Grundeigentümer. Beim Körperschafts- und Staatswald ist dies der Steuerzahler.
Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der illegalen Müllentsorgung beitragen können, können beim jeweiligen Ordnungsamt gemeldet werden.
Ordnungsamt Gemeinde Lahnau:
E-Mail: ordnungsamt@lahnau.de
Telefon: 06441/9644-0
Ordnungsamt Gemeinde Heuchelheim:
E-Mail: Ordnungsamt@heuchelheim.de
Telefon: 0641/6002-0
Seit knapp 6 Monaten gibt es sie, die Heuchelheim und Kinzenbacher Vereinsinitiative. Aber was ist das eigentlich und was wollen die?
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Wertstoffhof nur Astschnitt annehmen kann. Andere Arten von Grünschnitt, insbesondere Efeu und Laub, können leider nicht entgegengenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier !
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Gemeindeverwaltung
Für Nachbarschaftshilfe kann es eine Aufwandsentschädigung geben
Den monatlichen Pflege-Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen
Gießen - Schon kleinere Arbeiten im Haushalt können ältere Menschen überfordern: etwa die Matratze, die bezogen, die schwere Einkaufstasche, die eine Treppe hochgetragen und die Wohnung, die mal durchgewischt werden muss. Nicht jeder hat Kinder in der Nähe, die helfen können, oder Freunde, die noch fit sind.
Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von ihrer Pflegekasse für Unterstützung im Alltag. Dieser Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Für die Unterstützung im Alltag kann ein professioneller Dienstleister engagiert werden. „Vor allem hauswirtschaftliche Unterstützung, sei es beim Putzen der Wohnung, der Reinigung der Wäsche oder dem wöchentlichen Einkauf, ist leider oft nicht von professionellen Dienstleistern zu bekommen“, berichtet Christina Keißner, Beraterin der BeKo. „Das Personal ist zu knapp. Viele pflegebedürftige Personen sind deshalb auf die Hilfe von Nachbarn und Freunden angewiesen.“
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, werden häufig von ihrem privaten Umfeld ehrenamtlich unterstützt. Nachbarn oder Freunde übernehmen z.B. Einkäufe und Besorgungen oder unterstützen bei den Arbeiten im Haushalt. Seit der Corona-Pandemie können qualifizierte Nachbarschaftshelfer unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten.
„Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein“, erläutert Nils Freitag, Berater des Pflegestützpunktes. „Solche Nachbarschaftshelfer benötigen eine Anerkennung des Landkreises Gießen als zuständige Behörde. Dafür muss ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf oder eine entsprechende berufliche Qualifikation, beispielsweise Pflegekraft. Darüber hinaus dürfen Helfer mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, und es darf sich auch nicht um Haushaltsangehörige handeln. Ein anerkannter Helfer darf für bis zu drei Personen unterstützend tätig sein.“
Nach der Definition des Gesetzgebers handelt es sich um ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist. Für die Aufwandsentschädigung dient ein Stundensatz unter dem gesetzlichen Mindestlohn (12,41 €) als Orientierung.
Wichtig zu wissen: Die 125 Euro werden nicht ausgezahlt. Ausgaben für Nachbarschaftshelfer müssen vorgestreckt und die Rechnungen zur Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Gartenarbeiten können nach den Regelungen in Hessen (jedes Bundesland handhabt die Entlastungshilfe anders) nicht über die 125 Euro abgerechnet werden.
„Nachbarschaftshilfe ist ein echtes Zukunftsthema. Wir leben in einer Zeit, in der die Menschen im Schnitt immer älter werden und die zunehmend von einem Fachkräftemangel auch in der Pflege betroffen sein werden. Niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, wie etwa Essen kochen, Botengänge oder Einkaufen gehen, können dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, Einsamkeit entgegenwirken und die Lebensqualität erhöhen“, betont Daniela Poppe, Koordinatorin und Beraterin der BeKo. „Die notwendige behördliche Anerkennung ist dabei eine gewisse Hürde, aber soweit möglich unterstützen wir dabei diese zu nehmen.“
Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie sich gerne bei der BeKo oder dem Pflegestützpunkt melden. Beide Beratungsstellen befinden sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen (Nähe Neustädter Tor). Sie erreichen die BeKo unter 0641 – 979 00 90, den Pflegestützpunkt unter 0641 – 480 11 720. Zu den offenen Sprechzeiten Dienstag 9 - 12 Uhr und Mittwoch 13 - 16 Uhr kann man ohne Termin in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen vorbeikommen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Die BeKo und der Pflegestützpunkt sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten kostenfrei umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.
Aufgrund der Baumaßnahme an dem Verkehrsknoten Gabelsberger Straße/ Westanlage und weiteren betrieblichen Störungen muss in Gießen die Linienführung der Linie 24 geändert werden.
Demzufolge werden in Richtung Gießen alle Fahrten, mit Ausnahme der Expressfahrten, über die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche zum Bahnhof nach Gießen geführt. In Richtung Heuchelheim und Wetzlar müssen aus umlauftechnischen Gründen im Anschluss alle Fahrten vom Bahnhof über die Haltestellen Bahnhofstraße und Mühlstraße in der Westanlage geführt werden. Die Haltestellen Oswaldsgarten, Marktplatz, Stadttheater und Johanneskirche entfallen in Richtung Heuchelheim/ Wetzlar bis auf zwei Ausnahmen während der Schulzeit entsprechend.
Die Haltestelle Liebigstraße entfällt in Richtung Wetzlar. Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen Bahnhof und Bahnhofstraße auszuweichen. Die Umsetzung der Änderung wird am Montag, den 27. Mai erfolgen.
Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis.
Die Informationen stehen auch unter www.vldw.de bereit.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877
oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de
zur Verfügung.
JH/VLDW
Der Altenstädter Internetanbieter Yplay Germany GmbH steht für den Glasfaserausbau in den nördlichen Kommunen des Landkreises Gießen in den Startlöchern. Die Detailplanung des Ausbaus wurde für alle sechs Kommunen begonnen und beinhaltet im ersten Bauabschnitt die folgenden Ortsteile: Allertshausen (Rabenau), Treis (Staufenberg), Climbach (Allendorf), Kinzenbach (Heuchelheim), Wißmar (Wettenberg) und Salzböden (Lollar). Der Baubeginn ist für Juni geplant.
Ausbau startet in Orten mit den meisten gebuchten Anschlüssen
Bis Ende April gab es in allen Orten verschiedene Beratungsangebote, um die Bürger über den Glasfaserausbau zu informieren und Interesse für einen Glasfaseranschluss zu wecken. Das Ziel bestand darin, eine Vermarktungsquote von 40 % zu erreichen, um einen durch Yplay finanzierten und flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes zu ermöglichen.
Nach aktuellem Stand teilt Yplay mit, dass die 40%-Marke in keiner Kommune erreicht wurde. Um den vollständigen Glasfaserausbau aller Ortsteile möglich zu machen, müssen sich noch weitere Kunden für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Dennoch hält das Unternehmen aus der Wetterau an seinen Ausbauabsichten in den sechs Kreiskommunen fest und beginnt den Ausbau in den Ortsteilen, wo das Interesse besonders hoch ist.
Während der Bauplanung sind weiterhin kostenlose Anschlüsse buchbar
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, auf der Website www.yplay.de Beratungstermine zu buchen, sich über das Angebot zu informieren und Bestellungen einzureichen. Yplay Geschäftsführer Peer Kohlstetter sagt: „Wir werden in den nächsten Monaten das Interesse der einzelnen Ortsteile weiterhin analysieren und das Glasfasernetz dann Schritt für Schritt dort erweitern, wo die Nachfrage groß genug ist.“
In einem gemeinsamen Treffen mit allen beteiligten Kommunen zu den geplanten Bauarbeiten betonen alle Bürgermeister die Wichtigkeit des Glasfaserausbaues für die Region. Mit dem Baustart haben die sechs Kommunen in einem gemeinsamen Projekt einen großen Schritt Richtung Digitalisierung gemacht. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um noch auf den Glasfaserzug aufzuspringen“, erklärt Bürgermeister Zimmer. Bürgermeister Gefeller ergänzt: „In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Zugang zum Internet mehr als nur eine Annehmlichkeit – er ist ein Grundrecht. Der Glasfaserausbau ebnet den Weg für schnelles und zuverlässiges Internet, das jedem Einwohner unabhängig von seinem Standort zur Verfügung steht. Kleinstädte wie Staufenberg verdienen die gleichen Chancen wie ihre großstädtischen Gegenstücke und Glasfaser ermöglicht genau das.“
Wichtig zu wissen: Vor Baubeginn erfolgt ein Besuch des Tiefbauunternehmens beim Kunden zu Hause, um alle Details zum Ausbau auf dem Grundstück zu besprechen.
Peer Kohlstetter führt fort: „Wir prüfen jede Bestellung. Solange wir den Anschluss in die bestehende Bauplanung integrieren können, wird dieser kostenlos errichtet.“
Für Bestellungen, die später eingehen und nicht mehr in den laufenden Ausbau integriert werden können, müssen die Kosten für einen späteren Hausanschluss selbst getragen werden.
Vorteile der Glasfaseranschlüsse
Ein Glasfaseranschluss rüstet Immobilien für die Zukunft aus, da er stabile Verbindungen mit Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s und darüber hinaus ermöglicht. Zudem verbraucht Glasfaser weniger Strom als herkömmliche Kupfer- und Koaxialleitungen. Eigentümer können mit einem Glasfaseranschluss den Wert ihrer Immobilie steigern, da schnelles Internet heutzutage oft ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Wohnungssuche ist.
Für 160 € kannst du eine Parzelle für eine ganze Saison von Mai bis Oktober pachten. Dein Gemüsegarten beinhaltet ca. 30 m2 Gartenfläche (3m x 10m) und versorgt bis zu drei Personen.
Informieren Sie sich hier: Flyer-Kinzenbach-Saisongärten
Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen von Kinderreisepässen mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.
Seit dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
„Veranstaltungskalender
Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,
die Veranstaltungstermine können selbständig von den Vereinen auf unserer Homepage eingetragen werden. Einige Vereine haben von dieser Möglichkeit schon rege Gebrauch gemacht. Das Modul ersetzt die in die Jahre gekommene Variante der pdf-Datei als Veranstaltungskalender.
Wir bitten alle Vereine Ihre Termine selbständig im Veranstaltungsmodul unserer Homepage einzutragen.
Die Gemeindeverwaltung prüft die eingegebenen Termine und schaltet diese dann frei. Somit kann auch vorab bei Terminüberschneidungen gehandelt werden und die betreffenden Vereine werden informiert.
Sollte die Eintragung der Termine auf der Homepage der Gemeinde einzelnen Vereinen nicht möglich sein, können die Termine natürlich auch gerne weiterhin an die Gemeindeverwaltung, Frau Herzberger, gesendet werden und wir veröffentlichen Ihre Termine.
Wir bitten die Vereine bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres um Meldung der Jubiläen 2024 und wer den „Verein vom Dienst“ für das Jahr 2024 übernehmen möchte.“
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Diese Personen erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie für den Eintritt zu Konzerten und Theatern, für Kinos und Museen, für Bücher, Tonträger und vieles andere einsetzen können. Ziel ist es, junge Menschen vor Ort für Kultur zu begeistern. Gleichzeitig wird die Nachfrage bei lokalen Anbietern gestärkt.
Haben Sie Interesse?
Folgende Regeln gelten für den gemeindlichen Zuschuss für die Haus- und Grundstücksbesitzer von Heuchelheim und Kinzenbach:
- Sie dürfen Neuanpflanzungen vornehmen
- Sie dürfen halb- und hochstämmige Laub- und Obstbäume anpflanzen
- Pro Wohnbaugrundstück dürfen es bis zu fünf Bäume sein
- Die Förderung beträgt pro Baum maximal 100,-- EUR
- Die Beseitigung von Schottergärten wird mit 500,-- EUR bezuschusst
Diese Aktion gilt bis zum 31.12.2025 und solange Mittel für 1.000 Bäume vorhanden sind. Mit dem Kauf bzw. der Anpflanzung des 1.000. Baumes endet diese Aktion.
Hier finden Sie Informationen über die Initiative KOMPASS.
Hessinnen und Hessen können die Hilfen über ein länderübergreifendes Portal beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.
Kontakt
Heizkostenhilfe Hessen
Telefon: +49 6151 12 6000
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Internet: https://rp-darmstadt.hessen.de
Smartes Gießener Land
gemeinsam - regional - vernetzt
Digitalisierung ist inzwischen in vielen Lebensbereichen Wirklichkeit geworden. Dies gilt auch für den Landkreis Gießen, als eine von 73 Smart-Cities-Modellkommunen in Deutschland werden in den nächsten fünf Jahren kleinere und größere Maßnahmen umgesetzt.
Zu diesem Prozess laden wir Sie herzlich ein! Bringen Sie sich aktiv ein und gestalten Sie mit uns ein Smartes Gießener Land – gemeinsam, regional und vernetzt.
Landkreis Gießen
Auf dem Internetportal www.giessener-land.de haben Gastronomien sowie Unterkunftsbetriebe die Möglichkeit, sich kostenfrei eintragen zu lassen. Wenn Sie von diesem Angebot der kostenlosen Werbung Gebrauch machen wollen, schreiben Sie eine E-Mail an tourismus@lkgi.de . Sie erhalten dann ein Formular, wo alle für diese Datenbank relevanten Informationen eingetragen werden können. Gerne stehen Ihnen bei Fragen Frau Hühnergarth unter der Tel.Nr. (06 41) 93 90-14 76 oder Frau March unter der Tel.Nr. (06 41) 93 90-18 79 telefonisch zur Verfügung.
Kaputte Straße oder illegale Müllablagerung entdeckt?
Dies und weitere Mängel können Sie nun ganz einfach online über den landesweiten Mängelmelder mitteilen. Die zuständige Kommune wird sich dann Ihrem Anliegen widmen.
Link Mängelmelder: https://iwebgis.com/hessenmaengelmelder/aem/
Der Mängelmelder ist Teil des Sicherheitsportal Hessen: https://sicherheitsportal.hessen.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die letzten Wochen und Monate haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine gut aufgestellte, gut ausgerüstete und hoch motivierte Freiwillige Feuerwehr haben. Unsere Wehrmänner und Wehrfrauen helfen unseren Menschen, leisten diverse Hilfestellungen und sind in so vielen wichtigen Punkten im Einsatz, das dies ist an der Stelle dieser Kolumne gar nicht auf zu zählen ist, zu lange wäre sonst der Artikel.
Am 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Wohngeld. Zugleich erhöht sich das Wohngeld – auch für Haushalte, die es bisher schon bezogen haben.
Mit einem neuen Online-Service wendet sich die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn an alle Eltern und Erziehungsberechtigten.
Am 01.11.2022 wird das neue Onlineportal für die Heuchelheimer Kindergärten „webKITA Heuchelheim“ freigeschaltet. Erreichen kann man das Portal über die Internetseite www.webkita.de/heuchelheim oder über den Unterpunkt „Kindertagesstätten“ auf unserer Homepage. Sie erhalten einen Überblick der Betreuungsangebote in der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, können Ihren Bedarf anmelden, ein Benutzerkonto anlegen und alles rund um Ihren KiTa-Platz bequem von zuhause aus erledigen. Des Weiteren können Sie auch Ihre persönlichen Daten pflegen oder Dokumente zur Kinderbetreuung einsehen.
Über unser Infoportal können Sie sich über das Anlegen eines Benutzerkontos und den Platzvergabeprozess informieren.
In den nächsten Tagen erhalten alle Eltern, die bereits mindestens ein Kind angemeldet haben oder sich in Betreuung befindet, ein Schreiben mit dem man sich online registrieren und die bereits vorhandenen Daten verknüpfen kann.
Falls Sie keinen Zugang zum Internet oder sonstige Schwierigkeiten bei der Registrierung haben, helfen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung weiter.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat ja bereits angekündigt, dass wir mit der Versteigerung der gemeindlichen Obstbäume neue Wege gehen wollen.
Wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022.
Veterinäramt stellt zweisprachige Infos und Formular bereit
Landkreis Gießen. Täglich kommen neue Menschen aus der Ukraine im Landkreis Gießen an - einige von ihnen bringen Heimtiere wie Hunde oder Katzen mit. In jedem Fall ist eine Erfassung dieser Tiere durch das Veterinäramt nötig. Dazu stellt das Veterinäramt des Landkreises Gießen aktualisierte Informationen und ein Registrierungsformular in ukrainischer und deutscher Sprache zur Verfügung – auch online.
Gesundheits-Informationen für ankommende Menschen aus der Ukraine und aufnehmende Privatpersonen
Kontakt über das Veterinäramt Gießen: 064193906200 (Abfrage der aufnehmenden Tierärzte). Hier finden Sie ein Merkblatt.
Bitte rufen Sie im Einwohnermeldeamt an und vereinbaren einen Termin mit uns. Kommen Sie bitte nach Möglichkeit aber nicht unangemeldet. Nach der Anmeldung bitten wir weiter darum, dass diese nach einigen Tagen den Gang zum Landkreis Gießen machen und sich bei der dortigen Ausländerbehörde registrieren lassen. Der Landkreis baut hierzu gerade die Kapazitäten auf.
Ganz wichtig: Nur beim Landkreis registrierte Personen haben später einen Anspruch auf Hilfeleistungen!
Sie wollen wissen, welche Veranstaltungen es in Heuchelheim gibt? Dann sind Sie hier richtig.
Hier erfahren Sie alle aktuellen Ereignisse zur Politik in Ihrem Wahlkreis.