Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim (an der Lahn), Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich der Flurstücke 113/1 und 114/1, Flur 19 am östlichen Ortsrand von Heuchelheim geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche.
Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne, einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
25.11.2024 - einschl. 03.01.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Wohnen und Bauen/ Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Abteilung Bau und Umwelt, 2. OG Zimmer 21, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim a. d. Lahn. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an info@heuchelheim.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Gemeindevorstand
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim (an der Lahn), Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, Ortsteil Heuchelheim
Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 „Landwehrstraße“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Karte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich des Flurstücks 114/1, Flur 19 am östlichen Ortsrand von Heuchelheim geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese wird rechtzeitig vor Beginn ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeindevorstand
hier: räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
"Beiderseits des Mühlwegs / Am Döngesberg"
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim, Ortsteil Kinzenbach
Bebauungsplan „Beiderseits des Mühlwegs / Am Döngesberg“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Hinweis: Aufgrund von Unstimmigkeiten in der Bekanntmachung vom 15.09.2022 bzw. in der sich anschließenden Offenlage vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 erfolgt vorliegend eine Wiederholung der Offenlage, die hiermit bekannt gemacht wird Inhaltlich haben sich in den Planunterlagen keine Änderungen ergeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beidseits des Mühlwegs / Am Döngesberg“ beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die Struktur und den Charakter des Gebietes mit seiner überwiegenden Ein- und Zweifamilienhausbebauung zu sichern und geringfügige geordnete Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Weiterhin soll der Bereich der derzeitigen Gärtnerei für die zukünftige Entwicklung überplant werden und einer Wohnbebauung zugänglich gemacht werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung, landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Vorprüfung des Einzelfalls und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegt in der Zeit von
Montag, dem 24.10.2022 - einschl. Freitag, dem 25.11.2022
in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Bauabteilung, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Aktuelle Bauleitplanverfahren und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Gemeindevorstand
Bauleitplanung der Gemeinde Heuchelheim, Ortsteil Kinzenbach
Bebauungsplan „Beiderseits des Mühlwegs / Am Döngesberg“
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab