Am 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Wohngeld. Zugleich erhöht sich das Wohngeld – auch für Haushalte, die es bisher schon bezogen haben.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem bisherigen Wohngeld und „Wohngeld plus“ ab 2023 sind hier für Sie zusammengefasst.
Alle Menschen, deren Einkommen nur knapp für Miete und Alltagskosten reicht, können und sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Insbesondere dann, wenn sie nicht bisher schon Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Wohngeld wird vor allem an Familien, Alleinerziehende oder alte Menschen gezahlt, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf „Wohngeld plus“ besteht, gibt es einen vorläufigen Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wichtig: Der Online-Rechner dient nur einer ersten Orientierung. Ob wirklich Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch es ausfällt, steht erst nach der Prüfung der Antragsunterlagen fest.
Die Formulare zum Wohngeld sowie die Anlagen finden Sie auf unserer Homepage unter Bürgerservice/Formulare.