Der Kreisverkehr zeichnet sich gegenüber der klassischen Kreuzung durch zwei Vorteile aus. Zum einen kommt es laut Unfallforschern zu weniger Unfällen, zum anderen fließt der Verkehr zügiger im Vergleich zu ampelbedingten Stopps. Wie Sie sich im Kreisverkehr richtig verhalten.
Die Unterschiede sind durch folgende Charakteristika definiert:
In jeden Kreisverkehr müssen die Fahrzeuge nach rechts einfahren. Bei einem unechten Kreisverkehr muss der Einfahrende entweder aufgrund der Ampel oder des Stoppschildes anhalten. Zwangsläufig wird damit den Autos im Kreisel Vorfahrt eingeräumt. Beim echten Kreisverkehr gilt, auch bedingt durch das Vorfahrt-gewähren-Schild, dass die im Kreisel befindlichen Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt haben.
Beim unechten Kreisverkehr, der weder durch Schilder noch durch Ampeln reguliert wird, gilt dagegen immer die Regel „rechts vor links“. Wer sich im Kreisverkehr befindet, muss einem Einfahrenden die Vorfahrt gewähren. In diesen „Verkehrsknoten“ gilt auch die generelle Blinkpflicht beim Einfahren oder Verlassen des Rondells.
Der einspurige Kreisverkehr ist kein großes Thema. Anders verhält es sich jedoch im mehrspurigen Kreisel. Wer fährt auf der Innenbahn, wer auf der Außenbahn und wer hat wann Vorfahrt?
Grundsätzlich gilt, dass bei einem mehrspurigen Kreisverkehr die außen fahrenden Teilnehmer Vorfahrt haben. Die äußere Spur sollte den Fahrzeugen vorbehalten sein, welche den Kreisverkehr an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen. Wer auf der inneren Spur fährt, darf aber nicht spontan von innen nach außen in die Ausfahrt abbiegen, sondern muss sich vorher in der äußeren Spur einordnen. Dabei ist die Vorfahrt der in dieser Spur befindlichen Fahrzeuge zu berücksichtigen. Wer Pech hat, muss eine zweite Runde im Kreisel drehen, bis er auf die Außenspur wechseln kann.
Nicht zu vergessen ist, dass auch bei einem Fahrspurwechsel im Kreisverkehr die Pflicht besteht, zu blinken. Dies gilt auch beim Verlassen des Kreisels.
Radfahrer und Autos haben im Verkehr die gleichen Rechte beziehungsweise Pflichten. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss die Vorfahrt gewähren, wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen – ob auf zwei oder vier Rädern.
Überqueren Fußgänger die Straße an der Kreisverkehrsausfahrt, haben diese das Vorrecht. Im Zweifel gilt allerdings: Fußgänger sollten ihr Vorrecht im Straßenverkehr besser nicht erzwingen. Nicht jeder Autofahrer beachtet die Regeln im Kreisverkehr. Üblicherweise findet sich an diesen Stellen aber auch ein Zebrastreifen.
Der Kreisverkehr ist dem fließenden Verkehr vorbehalten. Wer sein Auto im Kreisel anhält oder gar parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein weiteres No-Go ist das Überfahren des Zentrums im Kreisel, unabhängig davon, ob es gemauert wurde oder nur aufgemalt ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Die „Verkehrsknoten“ in Wohngebieten sind häufig nur mit einem aufgemalten Zentrum versehen, um beispielsweise Bussen oder breiteren Fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.